mut.events Streaming Service Anmelden

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Nutzungsbedingungen – mut.events Streaming Service

Stand: 3. Oktober 2026

§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, Abgrenzung

  1. Anbieter des „mut.events Streaming Service“ (im Folgenden „Dienst“) ist die machen&tun Medienproduktion und -dienstleistungen GmbH, Louis-Bleriot-Straße 5, 12487 Berlin, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 146357 B, Geschäftsführer: Nils Jahnke, USt-IdNr. DE 285997023, auftretend unter der Marke „mut.events“ (im Folgenden „Anbieter“). Kontakt: E-Mail wir@mut.events, Telefon +49 (0) 30 48622323.
  2. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung des Dienstes unter mut-stream.de und live.mut-stream.de zwischen dem Anbieter und seinen Kunden.
  3. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) schließt der Anbieter nicht. Der Kunde bestätigt bei der Anmeldung, dass er als Unternehmer handelt. Der Anbieter darf einen Nachweis verlangen (z. B. Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, USt-IdNr.).
  4. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen in Kenntnis solcher Bedingungen erbringt.
  5. Nicht Gegenstand dieser Bedingungen sind Produktionsleistungen des Anbieters vor Ort (etwa die komplette Broadcast-Produktion einer Veranstaltung, Live-Betreuung durch Techniker); dafür gelten gesonderte Angebote und Vereinbarungen.

§ 2 Begriffe

Im Sinne dieser Bedingungen ist

  1. Kanal: ein im Dienst eingerichteter Stream mit eigener Zuspieladresse. Über einen Kanal kann zu jedem Zeitpunkt eine Sendung laufen. Die Zahl der Kanäle begrenzt sowohl die Zahl der eingerichteten Streams als auch die Zahl gleichzeitiger Sendungen.
  2. Sendung: der Zeitraum, in dem ein Kanal Bild und Ton verarbeitet und an Zuschauer ausliefert – gleich, ob das Signal vom Kunden zugespielt wird (Ingest) oder aus der Playlist des Kanals stammt.
  3. Restream-Ziel: eine vom Kunden eingetragene Adresse einer anderen Plattform oder eines anderen Servers, an die der Dienst eine Sendung zeitgleich weiterleitet (z. B. YouTube, LinkedIn, eigener RTMP- oder SRT-Server).
  4. Zubuchung: ein zusätzlicher Kanal oder ein zusätzliches Restream-Ziel über die im Monatsbeitrag enthaltenen hinaus.
  5. Verbrauch: die nach Messung abgerechneten Leistungen – Sendezeit je Kanal und Qualität, Zuschauerstunden je Qualität sowie der Zuschlag für Zuschauer außerhalb Europas und Nordamerikas.
  6. Guthaben: ein im Voraus bezahlter Betrag, der mit späterem Verbrauch verrechnet wird (§ 8).
  7. Zuschauerstunde: eine Stunde Wiedergabe bei einem Zuschauer über den Player des Dienstes.
  8. Preisliste: die Preis- und Leistungsübersicht unter mut-stream.de/preise in der jeweils nach § 21 maßgeblichen Fassung.
  9. Paddle: die nach den Käuferbedingungen von Paddle zuständige Paddle-Gesellschaft – für Kunden außerhalb der USA und Kanadas die Paddle.com Market Limited, 30 Old Bailey, London EC4M 7AU, Vereinigtes Königreich (Company Number 8172165), für Kunden in den USA die Paddle.com Inc. und für Kunden in Kanada die Paddle.com (Canada) Ltd.

§ 3 Vertragspartner, Rolle von Paddle

  1. Die kostenpflichtigen Leistungen des Dienstes (Monatsbeitrag, Zubuchungen, Verbrauch, Guthaben, Herausgabe archivierter Daten) erwirbt der Kunde über Paddle. Paddle handelt als Wiederverkäufer (Reseller) und „Merchant of Record“: Paddle verkauft dem Kunden diese Leistungen, stellt die Rechnungen einschließlich Umsatzsteuer aus, zieht die Zahlungen ein, führt das Mahnverfahren durch und wickelt Erstattungen ab. Für Bestellung, Zahlung und Erstattung gelten zusätzlich die Käuferbedingungen von Paddle (www.paddle.com/legal/checkout-buyer-terms) und dessen Datenschutzhinweise.
  2. Die Bereitstellung und Nutzung des Dienstes, der Support und alle übrigen Rechte und Pflichten richten sich nach diesen Bedingungen zwischen Kunde und Anbieter. Diese Bedingungen sind zugleich die Bedingungen des Anbieters, auf die die Käuferbedingungen von Paddle verweisen.
  3. Zahlungen leistet der Kunde mit befreiender Wirkung an Paddle. Weitergehende Rechte, die die Käuferbedingungen von Paddle dem Kunden einräumen, bleiben unberührt.

§ 4 Anmeldung und Vertragsschluss

  1. Die Darstellung des Dienstes auf mut-stream.de ist kein bindendes Angebot.
  2. Bei der Selbstanmeldung über die Webseite läuft der Vertragsschluss in folgenden Schritten: (a) Der Kunde füllt das Anmeldeformular aus (Firmenname, Ansprechpartner, E-Mail-Adresse, Land, Postleitzahl, optional USt-IdNr., Benutzername, Passwort, optional Aktionscode) und bestätigt, als Unternehmer zu handeln und diese Bedingungen sowie die Datenschutzerklärung zur Kenntnis genommen zu haben; (b) der Kunde bestätigt seine E-Mail-Adresse über einen Link, der 24 Stunden gilt; damit entsteht ein Kundenkonto ohne Sendeberechtigung; (c) im Kundenbereich wählt der Kunde Zubuchungen und gegebenenfalls Guthaben und bestellt über den Bezahlvorgang von Paddle.
  3. Der Vertrag über die Nutzung des Dienstes kommt bei der Selbstanmeldung zustande, wenn Paddle die erste Zahlung bestätigt und der Dienst das Abonnement aktiviert. Der Kunde wird darüber im Kundenbereich und per E-Mail informiert. Vorher kann der Kunde die Anmeldung jederzeit abbrechen; dann entstehen keine Kosten.
  4. Ohne Selbstanmeldung richtet der Anbieter Zugänge auf Anfrage individuell ein. Der Vertrag kommt dann zustande, wenn der Anbieter die Einrichtung des Zugangs in Textform bestätigt; die Bezahlung erfolgt auch dann über Paddle. Im Übrigen gelten diese Bedingungen unverändert.
  5. Der Anbieter darf Anmeldungen und Anfragen ohne Angabe von Gründen ablehnen, insbesondere bei Zweifeln an der Unternehmereigenschaft oder an den Angaben des Kunden.
  6. Der Vertragstext (diese Bedingungen in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung) ist unter mut-stream.de/agb abrufbar und wird dem Kunden bei Vertragsschluss in Textform (als Link per E-Mail) übermittelt. Vertragssprache ist Deutsch.
  7. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden, soweit gesetzlich zulässig, abbedungen.

§ 5 Leistungen des Anbieters

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden den Dienst als Software zur Nutzung über das Internet bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung auf mut-stream.de und der Preisliste zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, insbesondere:
    1. Zuspielung je Kanal über SRT oder RTMP mit Haupt- und Backup-Eingang; alternativ Sendung aus einer Playlist;
    2. Umwandlung in mehrere Qualitäten und Auslieferung per HLS an Zuschauer über eine Zuschauerseite, eine Einbettung (iframe) und ein Auslieferungsnetz (CDN); Zurückspulen bis zu 1 Stunde;
    3. Zugangsschutz je Kanal: öffentlich, signierte Links oder Passwort;
    4. Aufzeichnung als MP4, Clips aus der laufenden Sendung, Download;
    5. Weiterleitung an Restream-Ziele, Hochladen von Clips zu YouTube oder Vimeo über Konten des Kunden, Webhooks an Systeme des Kunden;
    6. Zuschauerzählung und Verbrauchsanzeige im Kundenbereich;
    7. Support per E-Mail an Werktagen, ohne zugesagte Reaktionszeit.
  2. Im Monatsbeitrag enthalten sind ein Kanal, drei Restream-Ziele je Kanal und 100 GB Speicher für Aufzeichnungen, Clips und Playlist-Dateien; jeder Zusatzkanal erhöht den Speicher um 50 GB. Die enthaltenen und zugebuchten Restream-Ziele kann der Kunde auf seine Kanäle verteilen, höchstens jedoch zehn je Kanal. Ist der Speicher voll, beginnt keine neue Aufzeichnung, und eine laufende Aufzeichnung wird beendet; die Sendung läuft weiter.
  3. Testbetrieb: Sendezeit, während der höchstens fünf Zuschauer gleichzeitig zusehen, ist bis zu 5 Stunden (300 Minuten) je Kalendermonat und Kundenkonto frei; die zugehörigen Zuschauerstunden ebenfalls.
  4. Sendungen mit sehr großer Reichweite oder Zahl gleichzeitiger Kanäle (Richtwerte: mehr als 5.000 gleichzeitige Zuschauer, mehr als 4 gleichzeitige Kanäle in HD oder 2 in 4K) sind vorher mit dem Anbieter abzustimmen, damit er Serverkapazität reservieren kann. Ohne Abstimmung sagt der Anbieter für solche Sendungen keine bestimmte Auslieferungsqualität zu.
  5. Leistungen auf Anfrage (z. B. mehr Speicher, längeres Zurückspulen, 24/7-Kanal, Live-Betreuung, zugesagte Verfügbarkeit) werden gesondert vereinbart.
  6. Der Anbieter darf den Dienst weiterentwickeln und Funktionen ändern, soweit der vertragliche Kern (Zuspielung, Umwandlung, Auslieferung, Aufzeichnung, Restreaming) erhalten bleibt und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Entfallen wesentliche Funktionen, informiert der Anbieter mindestens sechs Wochen vorher; der Kunde kann dann zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.
  7. Der Anbieter darf Unterauftragnehmer einsetzen (insbesondere Rechenzentrumsbetreiber und Auslieferungsnetz). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten gilt § 18.

§ 6 Verfügbarkeit, Wartung, Störungen

  1. Der Anbieter betreibt den Dienst mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und strebt einen möglichst unterbrechungsfreien Betrieb an. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit sagt der Anbieter nicht zu, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich in Textform vereinbart ist.
  2. Wartungsarbeiten, die Sendungen unterbrechen können, kündigt der Anbieter nach Möglichkeit rechtzeitig vorher im Kundenbereich oder per E-Mail an. Dringende Sicherheits- und Notfallmaßnahmen sind auch ohne Ankündigung zulässig. Der Anbieter berücksichtigt Sendetermine, die der Kunde ihm in Textform mitgeteilt hat, nach Möglichkeit.
  3. Nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen insbesondere die Zuspielung durch den Kunden und dessen Internetverbindung, das Internet außerhalb der vom Anbieter oder seinen Unterauftragnehmern betriebenen Systeme, Endgeräte und Netze der Zuschauer sowie Restream-Ziele und Plattformen Dritter (z. B. YouTube, Vimeo).
  4. Der Kunde meldet Störungen unverzüglich an wir@mut.events. Für Veranstaltungen mit hohem Ausfallrisiko empfiehlt der Anbieter eine eigene Rückfallebene (z. B. Backup-Zuspielung, zusätzliches Restream-Ziel).
  5. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt, soweit diese Bedingungen nichts anderes bestimmen; für Schadensersatz gilt § 17.

§ 7 Preise und Abrechnung

  1. Es gelten die Preise der Preisliste. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die Paddle im Bezahlvorgang und in der Rechnung ausweist. Bei Kunden im Ausland mit gültiger USt-IdNr. richtet sich die Steuer nach den Regeln, die Paddle anwendet.
  2. Abgerechnet wird je Kalendermonat (Zeitzone Europe/Berlin).
  3. Monatsbeitrag: 49 € je Monat, ein Kanal enthalten; zahlbar monatlich im Voraus, jeweils am ersten Tag des Monats. Im ersten Monat wird der Monatsbeitrag anteilig nach Kalendertagen berechnet, gerechnet ab dem Tag des Bezahlvorgangs einschließlich dieses Tages; der Betrag wird auf ganze Cent kaufmännisch gerundet.
  4. Zubuchungen: jeder weitere Kanal 19 € je Monat, jedes weitere Restream-Ziel über drei je Kanal hinaus 19 € je Monat. Eine Zubuchung kostet immer den vollen Monat, auch im ersten Monat und bei Zubuchung im laufenden Monat; sie wird sofort berechnet und nach erfolgreicher Zahlung sofort freigeschaltet. Einzelne Tage sind nicht buchbar. Abbestellen wirkt zum Ende des Kalendermonats, ohne Gutschrift für den laufenden Monat. Eine Abbestellung ist nur möglich, wenn danach nicht mehr Kanäle oder Restream-Ziele eingerichtet sind als erlaubt.
  5. Verbrauch wird monatlich nachträglich nach Messung berechnet, mit der Rechnung zu Beginn des Folgemonats. Es gelten die Preise der Preisliste für:
    1. Sendezeit je Kanal, nach Qualität: HD 0,20 € je Minute (12 € je Stunde), 4K 0,80 € je Minute (48 € je Stunde). 4K ist eine Sendung, deren oberste Qualität mehr als 1.080 Bildzeilen (kurze Bildseite) hat; sonst HD. Die Sendeminuten werden je Monat und Qualität auf volle Minuten aufgerundet.
    2. Zuschauerstunden je Qualität mit Staffel je Monat und Qualität: HD bis 1.000 Stunden 0,10 €, über 1.000 bis 5.000 Stunden 0,08 €, über 5.000 Stunden 0,06 € je Stunde; 4K 0,30 € / 0,24 € / 0,18 €. Zuschauerzeit wird je Monat, Qualität und Region auf volle Stunden aufgerundet.
    3. Zuschlag je Zuschauerstunde außerhalb Europas und Nordamerikas: HD 0,11 €, 4K 0,35 €. Welche Länder zu „Europa und Nordamerika“ zählen, nennt die Preisliste. Die Region wird beim Abruf aus der IP-Adresse des Zuschauers bestimmt; lässt sie sich nicht bestimmen, gilt Europa/Nordamerika.
  6. Grundlage der Verbrauchsabrechnung ist die Messung des Dienstes. Zuschauerzeit wird über den Player des Dienstes gemessen (Zuschauerseite und Einbettung). Der Kunde sieht seinen Verbrauch laufend im Kundenbereich und erhält je Monat einen Verbrauchsnachweis. Einwendungen gegen einen Verbrauchsnachweis soll der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang in Textform erheben; gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
  7. Verbrauch unter 1,00 € netto wird nicht gesondert berechnet, sondern in den Folgemonat vorgetragen. Bei Vertragsende verfällt ein solcher Restbetrag zugunsten des Kunden.
  8. Aktionscodes gelten nur wie bei ihrer Ausgabe beschrieben, nur für den Monatsbeitrag und nur einmal. Ein Code „1 Monat“ deckt den anteiligen ersten Monat und den ersten vollen Kalendermonat und ist nur bei der Anmeldung einlösbar. Codes sind nicht übertragbar und nicht in Geld auszahlbar.
  9. Die Rechnungen stellt Paddle aus; sie sind im Kundenbereich abrufbar.

§ 8 Guthaben

  1. Der Kunde kann Guthaben in Schritten von 100 € netto kaufen (je Kauf bis 5.000 €; größere Beträge in mehreren Käufen). Für je 100 € erhält der Kunde 110 € Guthaben („10 % extra“).
  2. Guthaben gilt nur für Verbrauch (§ 7 Abs. 5), nicht für Monatsbeitrag, Zubuchungen oder die Herausgabe archivierter Daten. Es wird beim Monatsabschluss automatisch mit dem Verbrauch des Vormonats verrechnet; ein nicht gedeckter Rest wird nach § 7 Abs. 5 berechnet.
  3. Guthaben verfällt nicht. Es bleibt auch nach Vertragsende im Kundenkonto erhalten und kann mit einem neuen Abonnement weiter genutzt werden. Guthaben ist nicht auf andere Kunden übertragbar.
  4. Wird die Zahlung für eine Aufladung zurückgebucht oder erstattet, wird das daraus entstandene Guthaben (Zahlbetrag × 1,10) wieder abgezogen. Wird der Kontostand dadurch negativ, gilt § 9 Abs. 2 bis zum Ausgleich.

§ 9 Zahlung, Sperre bei offenen Zahlungen

  1. Paddle zieht die Beträge über die vom Kunden hinterlegte Zahlungsart ein (z. B. Kreditkarte, PayPal). Der Kunde hält seine Zahlungsart aktuell; ändern kann er sie im Kundenportal von Paddle.
  2. Ist eine fällige Zahlung nicht eingegangen (z. B. weil die Belastung fehlgeschlagen ist), ist der Anbieter ab dem ersten Tag berechtigt, seine Leistungen wie folgt zurückzubehalten: Es beginnen keine neuen Sendungen, und Aufzeichnungen, Clips, Playlist-Dateien und Exporte können nicht heruntergeladen oder zu Plattformen hochgeladen werden. Eine laufende Sendung endet spätestens 6 Stunden nach Beginn der Sperre. Anmeldung, Abrechnungsseiten, Rechnungen und Zahlungswege bleiben zugänglich. Der Anbieter informiert den Kunden bei Beginn der Sperre per E-Mail und im Kundenbereich.
  3. Nach Zahlungseingang wird die Sperre sofort aufgehoben.
  4. Paddle versucht die Zahlung über einen Zeitraum von bis zu 30 Tagen erneut (Mahnverfahren). Bleibt es erfolglos, endet das Abonnement bei Paddle. Das Kundenkonto bleibt dann gesperrt, bis die offenen Beträge bezahlt sind; die Daten des Kunden bleiben bis dahin gespeichert, längstens jedoch bis zur Löschung nach § 11 Abs. 4, gerechnet ab dem Ende des Abonnements. Bezahlt der Kunde und schließt er innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung ein neues Abonnement ab, sind alle Daten sofort wieder zugänglich; sonst gilt § 11 ab dem Ende dieser Frist.
  5. Gesetzliche Ansprüche wegen Zahlungsverzugs bleiben unberührt.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Eine Mindestlaufzeit gibt es nicht.
  2. Beide Seiten können jederzeit zum Ende eines Kalendermonats kündigen. Der Kunde kündigt im Kundenbereich (Abrechnung › Kündigen) oder in Textform an wir@mut.events; eine Kündigung über das Kundenportal von Paddle wirkt ebenfalls zum Ende des Kalendermonats. Der Anbieter kündigt mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform.
  3. Bis zum Ende des Kalendermonats kann der Kunde seine Kündigung im Kundenbereich zurücknehmen.
  4. Bis zum Vertragsende bleibt der Dienst im gebuchten Umfang nutzbar; der Kunde kann seine Daten in dieser Zeit selbst herunterladen.
  5. Mit Vertragsende rechnet der Anbieter den Verbrauch bis zum Vertragsende sofort ab (Schlussabrechnung).
  6. Das Recht beider Seiten zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für den Anbieter liegt insbesondere vor bei schwerwiegenden oder trotz Abmahnung wiederholten Verstößen gegen § 13, bei Missbrauch des Dienstes oder bei falschen Angaben zur Unternehmereigenschaft.

§ 11 Vertragsende, Archiv, Herausgabe und Löschung

  1. Mit Vertragsende verliert der Kunde sofort den Zugriff auf den Dienst und seine Daten. Streams werden beendet, Stream-Schlüssel und Wiedergabe-Links werden ungültig, Zuschauerseiten zeigen „nicht verfügbar“.
  2. Zugangsdaten zu Plattformen Dritter (Schlüssel der Restream-Ziele, verbundene YouTube- und Vimeo-Konten) und Webhooks löscht der Anbieter mit Vertragsende.
  3. Aufzeichnungen, Clips, Playlist-Dateien und Verlaufsdaten bewahrt der Anbieter nach Vertragsende 90 Tage in einem Archiv auf, auf das der Kunde keinen Zugriff hat. Auf Anfrage per E-Mail stellt der Anbieter sie gegen eine Gebühr von 149 € netto je Herausgabe bereit: Nach Zahlung kann der Kunde die Dateien 7 Tage lang im Kundenbereich herunterladen.
  4. 90 Tage nach Vertragsende löscht der Anbieter diese Dateien endgültig. Auf Verlangen des Kunden löscht er sie auch früher und kostenlos. Konto-, Abrechnungs- und Vertragsdaten bewahrt der Anbieter auf, soweit gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.
  5. Schließt der Kunde nach Vertragsende ein neues Abonnement ab, erhält er seine Streams und Einstellungen (mit neuen Stream-Schlüsseln) zurück; archivierte Dateien nur nach Herausgabe gemäß Abs. 3.
  6. Im Übrigen regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18) Rückgabe und Löschung personenbezogener Daten.

§ 12 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält Passwörter, Stream-Schlüssel, signierte Links, Webhook-Geheimnisse und Zugangsdaten geheim und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn Unbefugte davon Kenntnis erlangt haben könnten. Er ist für Handlungen verantwortlich, die über seine Zugänge vorgenommen werden, soweit er dies zu vertreten hat.
  2. Der Kunde sorgt für die technischen Voraussetzungen der Zuspielung (Encoder, Internetverbindung) und prüft rechtzeitig vor wichtigen Sendungen, ob Zuspielung und Wiedergabe funktionieren.
  3. Der Kunde darf den Dienst nicht missbräuchlich nutzen. Unzulässig ist insbesondere: Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen, den Dienst mit Last- oder Angriffstests zu belasten, die Zuschauermessung zu manipulieren, Zugänge an Dritte zur eigenständigen Nutzung ohne Zustimmung des Anbieters weiterzuverkaufen und den Dienst für andere Zwecke als die Übertragung eigener oder beauftragter Inhalte zu verwenden.
  4. Der Kunde sichert Inhalte, auf die er angewiesen ist, selbst. Der Dienst ist kein Archiv- oder Sicherungsdienst.
  5. Der Kunde hält seine Angaben (Firma, Anschrift, E-Mail-Adresse, USt-IdNr.) aktuell.

§ 13 Inhalte, Rechte, Jugendschutz

  1. Für Inhalte, die der Kunde über den Dienst zuspielt, speichert, sendet, weiterleitet oder veröffentlicht, ist allein der Kunde verantwortlich. Der Anbieter macht sich diese Inhalte nicht zu eigen und prüft sie nicht vorab.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er alle erforderlichen Rechte besitzt, insbesondere Urheber- und Leistungsschutzrechte (etwa an Musik, Bildern, Videos, Marken), Rechte von Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) sowie Einwilligungen oder sonstige Rechtsgrundlagen für Aufnahmen von Personen.
  3. Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung des Jugendschutzes (Jugendschutzgesetz, Jugendmedienschutz-Staatsvertrag). Entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte darf er nur mit geeignetem Zugangsschutz (Passwort oder signierte Links) und den gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen verbreiten.
  4. Der Kunde ist verantwortlich für medienrechtliche Pflichten seiner Sendungen, etwa Anbieterkennzeichnung, die Prüfung einer Zulassungs- oder Anzeigepflicht nach dem Medienstaatsvertrag sowie die Bedingungen der Plattformen, an die er weiterleitet.
  5. Verboten sind Inhalte, die gegen geltendes Recht verstoßen, insbesondere: strafbare Inhalte (z. B. Volksverhetzung, Verwendung verfassungswidriger Kennzeichen, Darstellungen sexuellen Missbrauchs, Gewaltverherrlichung, Terrorpropaganda), pornografische Inhalte ohne gesetzlich vorgeschriebene Altersverifikation, Inhalte, die Persönlichkeitsrechte, Urheber-, Marken- oder sonstige Rechte Dritter verletzen, Schadsoftware und Inhalte zur Täuschung oder zum Betrug.
  6. Eine allgemeine Pflicht des Anbieters, Inhalte zu überwachen, besteht nicht.

§ 14 Meldungen, Sperrung von Inhalten

  1. Hinweise auf rechtswidrige Inhalte kann jedermann per E-Mail an wir@mut.events senden. Eine Meldung soll die genaue Adresse (URL), eine Begründung, Name und E-Mail-Adresse des Meldenden und eine Erklärung enthalten, dass die Angaben nach bestem Wissen richtig und vollständig sind. Der Anbieter bestätigt den Eingang, entscheidet zeitnah, sorgfältig und objektiv und teilt dem Meldenden das Ergebnis mit.
  2. Der Anbieter darf einzelne Inhalte, Zuschauerseiten, Restream-Ziele oder Kanäle vorübergehend sperren oder Inhalte entfernen, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen § 13 vorliegen, eine behördliche oder gerichtliche Anordnung dies verlangt oder die Sicherheit des Dienstes oder anderer Kunden gefährdet ist. Er wählt die mildeste geeignete Maßnahme und berücksichtigt die berechtigten Interessen des Kunden.
  3. Der Anbieter teilt dem Kunden jede Sperrung oder Entfernung mit einer Begründung mit (Art. 17 der Verordnung (EU) 2022/2065, Gesetz über digitale Dienste), soweit dem keine gesetzliche Pflicht oder eine behördliche Anordnung entgegensteht. Der Kunde kann dazu Stellung nehmen; der Anbieter hebt die Maßnahme auf, sobald ihr Grund entfällt.
  4. Der Anspruch des Anbieters auf die Vergütung bleibt während einer vom Kunden zu vertretenden Sperrung bestehen.
  5. Zentrale Kontaktstelle für Behörden und für Nutzer nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 ist die E-Mail-Adresse wir@mut.events; Sprachen: Deutsch, Englisch.

§ 15 Freistellung

Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer Verletzung von Rechten Dritter oder gesetzlicher Vorschriften durch Inhalte des Kunden oder seine Nutzung des Dienstes gegen den Anbieter geltend gemacht werden, soweit der Kunde die Verletzung zu vertreten hat. Die Freistellung umfasst die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche, erkennt sie nicht ohne Abstimmung an und gibt dem Kunden Gelegenheit zur Abwehr.

§ 16 Nutzungsrechte

  1. Der Anbieter räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, den Dienst einschließlich Zuschauerseite, Player und Einbettung für seine Zwecke zu nutzen. Der Kunde darf Zuschauerseiten und Einbettungen Dritten (seinen Zuschauern) zugänglich machen.
  2. Der Kunde räumt dem Anbieter an seinen Inhalten die einfachen Rechte ein, die zur Vertragserfüllung nötig sind, insbesondere zum Speichern, Vervielfältigen, Umwandeln in andere Formate und Qualitäten, öffentlich Zugänglichmachen und Weiterleiten an die vom Kunden bestimmten Empfänger. Die Rechte enden mit der Löschung nach § 11; Zwecke außerhalb des Vertrags sind ausgeschlossen.

§ 17 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Umfang einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  4. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen von Abs. 2 nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Sicherung durch den Kunden (§ 12 Abs. 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
  5. Die Beschränkungen gelten auch für Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
  6. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.

§ 18 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter bei der Erbringung des Dienstes personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (insbesondere in Streams, Aufzeichnungen, Clips, Playlist-Dateien und bei der Zuschauerzählung für den Kunden), gilt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO, der mit dem Vertragsschluss nach § 4 zustande kommt. Der Anbieter stellt ihn dem Kunden bei Vertragsschluss bereit; vorab erhält der Kunde ihn auf Anfrage.
  2. Für Daten, die der Anbieter als Verantwortlicher verarbeitet (Kundenkonto, Abrechnung, Sicherheit, Messung für die Abrechnung), gilt die Datenschutzerklärung unter mut-stream.de/datenschutz.
  3. Der Kunde informiert seine Zuschauer und die in seinen Inhalten gezeigten Personen selbst über die Verarbeitung ihrer Daten.

§ 19 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln nicht öffentliche Informationen der anderen Seite, die ihnen im Rahmen des Vertrags bekannt werden, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung, auch über das Vertragsende hinaus. Dies gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder offengelegt werden müssen.

§ 20 Referenznennung

Der Anbieter nennt den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung als Referenz.

§ 21 Änderungen dieser Bedingungen und der Preise

  1. Der Anbieter kann diese Bedingungen und die Preise mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund besteht (z. B. Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, gestiegene Kosten für Rechenzentrum, Auslieferung oder Zahlungsabwicklung, neue Funktionen). Er teilt Änderungen mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mit und hebt sie hervor.
  2. Ist der Kunde mit der Änderung nicht einverstanden, kann er bis zum Inkrafttreten kostenfrei zu diesem Zeitpunkt kündigen.
  3. Preisänderungen gelten nicht für bereits abgerechnete Zeiträume und nicht für bereits gekauftes Guthaben.

§ 22 Schlussbestimmungen

  1. Erklärungen nach diesem Vertrag bedürfen der Textform (z. B. E-Mail), soweit nichts anderes bestimmt ist.
  2. Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen; dies gilt nicht für Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.
  3. Der Kunde darf Rechte aus diesem Vertrag nur mit Zustimmung des Anbieters übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt.
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Der Anbieter darf auch am Sitz des Kunden klagen.
  6. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam (§ 306 BGB).

Mitgeltende Dokumente: Preisliste, Erstattungs- und Kündigungsrichtlinie, Vertrag zur Auftragsverarbeitung (mit Anlagen; wird bei Vertragsschluss bereitgestellt), Datenschutzerklärung.